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Sabine Garbrecht-Rosenkranz
Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1980
Seit 1983 ausschließlich tätig im Familienrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
Beratung anläßlich von Trennung und Scheidung, Trennungs- und
Scheidungsfolgeverträge
Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht
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